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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch die Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung erfolgt gleichzeitig die Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Auftragsbestätigung bestimmt den Inhalt des Vertrages.

Für Änderungen ist unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.

§ 1 Zahlung

10 Tage nach Rechnungsdatum.

§ 2 Lieferung

Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr und Rechnung des Empfängers ab hier (85 447, 269 BGB). Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

§ 3 Preis

Sollten sich nach Bestellungsannahme Löhne, Materialpreise oder sonstige der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten ändern, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die in den Preislisten aufgeführten Preise sind Richtpreise, für den Eigengebrauch bestimmt, nicht aber für den Endverbraucher. Bei Auftragserteilung für eine Objekteinrichtung sind in dem vereinbarten Gesamtpreis die Kosten für Planung, Entwürfe, Zeichnungen und Durchführung nicht enthalten. Wird ein Auftrag nicht erteilt, werden die Planungen, Entwürfe und Zeichnungen nach Aufwand unter Anwendung und nach Maßgabe der HOAI was hiermit ausdrücklich vereinbart wird, abgerechnet. Jedoch löst die Erstberatung im Zusammenhang mit der Informationsaufnahme durch uns, sowie die bloße Angebotsabgabe einschließlich Handskizzen, aber ohne Entwurfszeichnungen, keine Zahlungsverpflichtung aus.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur restlosen Bezahlung aller Lieferungen aus der bestehenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an den Lieferungsgegenständen vor. Wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Rechnungen bezahlt wurde, gilt das vorbehaltene Eigentum aus Sicherung unserer Saldoforderung. Bis zum vollständigen Saldoausgleich werden die durch Veräußerung unseres Eigentums entstehenden Forderungen gegen Dritte mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bei Pfändungen unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Waren ist der Käufer verpflichtet, uns diese zur Intervention innerhalb von 3 Tagen bekanntzugeben.

§ 5 Lieferungsvorbehalt

Ergeben sich ernsthafte Zweifel an der Bonität oder Zahlungsfähigkeit des Schuldners, sind wir berechtigt, die Lieferung nur gegen Vorkasse oder anderweitige Sicherstellung der Gegenleistung zu verlangen, ohne dass es insoweit bezüglich der Bonität bzw. Zahlungsfähigkeit irgendwelcher Nachweisungen durch uns bedürfte.

§ 6 Lieferzeit

Von uns angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich festgelegt worden ist. Ein Fehlen rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung sowie höhere Gewalt berechtigen uns zum Rücktritt. Geraten wir aus grobem Verschulden in Verzug, so kann sich der Abnehmer vom Vertrag lösen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Dasselbe gilt in den Fällen, in denen der Vertrag auf normalem Verschulden beruht.

§ 7 Abweichungen

Sämtliche von uns angebotenen Produkte und deren Teile unterliegen eigens von uns entwickelten Herstellungsverfahren. Geringe Maßabweichungen sowie Änderungen der Modelle und Entwürfe behalten wir uns ohne Ankündigung vor, soweit der Wert der Modelle und Entwürfe nicht beeinflusst wird. Fest verwachsene Äste, Windrisse, Spiegel, Einkerbungen, Farbunterschiede, die durch spezielle Oberflächenbehandlung hervorgerufen werden, und Furniereinsatze sind zu tolerieren und geben keinen Anlass zu Beanstandungen. Auch Leder ist ein Naturprodukt; Narben, Adern und Streifen sind keine Fehler, sondern Echtheitsbeweise und sind ebenfalls zu tolerieren.

§ 8 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug haben wir das Recht, ohne Nachfrist vom Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Bestellers Gebrauch zu machen. Bei Überschreiten des Zahlungszieles um mehr als 1 Monat oder erfolgtem Wechsel- oder Scheckprotest wird sofort die gesamte Schuld fällig. Bei Überschreiten der genannten Zahlungsziele treten ohne weitere Mahnung die Rechtsfolgen des Verzuges ein, insbesondere ist die Forderung von diesem Tage an mit dem üblichen Kontokorrentzinssatz zu verzinsen. Zumindest gelten die oben angegebenen Rechtsfolgen dann, wenn Mahnungen bzw. Nachfristsetzungen unsererseits gemäß §§ 2841 und 3261 BGB erfolgt sind.

Mit dem Besteller wird vereinbart, dass er ab Überschreiten des Zahlungszieles ohne weitere Mahnung Verzugszinsen und gegebenenfalls die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, Auslagen und Honorare zur Eintreibung der Forderung zu ersetzen hat.

§ 9 Gewährleistung

Mängelrügen können nur innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Waren oder nach Fertigstellung eines jeweiligen Gewerkes bei Einrichtung eines Objektes berücksichtigt werden. Die Behebung von Transportschäden ist nur dann möglich, wenn die Ersatzansprüche vom Besteller oder Empfänger sofort nach Empfang der Ware bei dem Spediteur, der Bahnverwaltung oder der Post geltend gemacht werden. Gewährleistungen übernehmen wir nach Maßgabe dieser Bedingungen bei berechtigten Mängelrügen nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei deren Fehlschlagen hat der Kunde die Wahl, entweder zu mindern oder Zu wandeln. Weitergehende Ansprüche als Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz bei unmittelbarem und mittelbarem Schaden. Unbeschadet dessen sind wir berechtigt, die vorbezeichneten Gewährleistungsansprüche durch Zahlung eines Geldbetrages, der dem Minderwert entspricht, zu erfüllen. Eine Aufrechnung – es sei denn, die Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt – bzw. ein Zurückbehaltungsrecht des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB wird ausgeschlossen, sofern Anspruch und Gegenanspruch nicht auf dem Vertragsverhältnis beruhen. Der Anspruch unseres Vertragspartners auf Gewährleistung wird von uns nur dann erfüllt, wenn der Preis für die beschädigte Sache abzüglich eines Betrages, der der Wertminderung entspricht, an uns gezahlt worden ist. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht des Abnehmers gemäß § 369 HGB wird ausgeschlossen. Bei Objekteinrichtungsaufträgen räumt der Besteller dem Unternehmer diesem das ihm zustehende Recht gemäß § 648 BGB hinsichtlich der gesamten Auftragssumme ein, mithin auch für Teilleistungen, die nicht Werkleistungen sind, und zwar zur beliebigen, gegenseitigen Geltendmachung auch wegen Teilleistungen und bei nicht durchgeführten oder zustande gekommenen Aufträgen (Planungskosten).

§ 10 Schadenersatz bei Vertragsverletzung

Schadenersatz wird gezahlt, soweit er auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht. Schadenersatz aus anderen Gründen ist ausgeschlossen.

§ 11 Haftung für Nebenpflichten

Die Haftung für Nebenpflichten wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen eingeschränkt.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Firmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart, und Zwar auch für Wechsel- und Scheckklagen. Kataloge, Fotos, Muster und Preislisten bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen zurückzugeben. Sie dürfen weder nachgebildet noch dritten Personen überlassen werden (internationaler Modellschutz).

Im übrigen verweisen wir auf die speziellen Hinweise in unseren Preislisten.

Die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr einschließlich der Objekteinrichtung. Besondere Geschäftsbedingungen und Individualabreden, soweit schriftlich verabredet, gehen jedoch vor.